Aufgaben für Einsatzstellen
- Betreuung und Anleitung der Freiwilligen durch qualifiziertes Personal
- In 25% der Dienstzeit der Freiwilligen (je Woche) sollte der persönliche Kontakt des Verantwortlichen der Einsatzstelle zum_zur Freiwilligen gewährleistet sein
- Für Freiwillige muss (bei Bedarf) eine Kontaktmöglichkeit zu EST-Verantwortlichen für eine zeitnahe Rücksprache bestehen
- Einrichtung bzw. Gewährleistung eines eigenen, festen Arbeitsplatzes zur täglichen Nutzung für die Freiwilligen (Vereinsheim, Probenobjekt, Vereinsbüro, Geschäftsstelle, …)
- Ausreichende und angemessene Beschäftigung der Freiwilligen
- Gewährung von 24 Tagen Erholungsurlaub bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten (Anpassung je nach BFD-Dauer)
- Freistellung bzw. Entsendung der Freiwilligen zu Freiwilligentreffen und Bildungstagen
- Verpflichtende Teilnahme am EST-Jahrestreffen des BFD-Trägers