Finanzierungsarten DE/PL
Der Gast kann eine Förderung zu den Reisekosten zum Programmort und zurück entsprechend der Festbeträge beantragen.
Festbeträge Programmkosten für Projekte in Deutschland
Hierzu zählen insbesondere Kosten für die Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Programms einschließlich Honorare, Fahrtkosten der Gastgeber.
Pro Veranstaltung werden in der Regel Zuschüsse zu den Aufwendungen für den Einsatz eines Sprachmittlers gewährt (1.3).
1.1.1. Familie | 12 Euro |
1.1.2. Jugendherberge, Internat, Zeltplatz, Hotel | 18 Euro |
1.1.3. Sprachmittler | 50 Euro |
Zu einem Projekt können mit gesonderten Formularen auch die jeweilige Vor- und Nachbereitung der Gastgeber- und der Gastgruppe sowie die gemeinsame Vorbereitung des deutsch-polnischen Leitungsteams gefördert werden.
Die Förderung der gemeinsamen Vorbereitung durch das DPJW soll 2 Programmtage nicht überschreiten. Dies muss jedoch seperat rechtzeitig vor Projektbeginn beantragt werden.
Der Zuschuss wird wie bei der Projektförderung 1.1.1. -1.1.3. gewährt.